Gesuche
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Wenn wir Ihren Antrag bis spätestens 15. Februar 2021 erhalten, dürfen Sie mit einem Entscheid des Stiftungsrates im März 2021 rechnen, ansonsten kann es Frühsommer werden.
Gerne nehmen wir Ihre Unterlagen in elektronischer Form entgegen (vorteilhaft in einem pdf-Dokument).
Gefördert werden in erster Linie Projekte gemeinnütziger Organisationen. In der Regel soll die Stiftung für Medienvielfalt nicht die einzige Geldgeberin bleiben.
Bitte reichen Sie neben dem Projektbeschrieb auch ein Budget ein und erläutern Sie, inwiefern Ihr Projekt zu einem vielfältigen Medienangebot in der Schweiz beiträgt.
Gerne nehmen wir Ihre Unterlagen in elektronischer Form entgegen (vorteilhaft in einem pdf-Dokument).
Gefördert werden in erster Linie Projekte gemeinnütziger Organisationen. In der Regel soll die Stiftung für Medienvielfalt nicht die einzige Geldgeberin bleiben.
Bitte reichen Sie neben dem Projektbeschrieb auch ein Budget ein und erläutern Sie, inwiefern Ihr Projekt zu einem vielfältigen Medienangebot in der Schweiz beiträgt.